Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.2006, Az.: 2 AZR 246/05
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung gegenüber eines unterhaltspflichtigen schwerbehinderten Arbeitnehmers; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung sowie eine diesbezügliche Sozialauswahl und die Auswirkungen des Behindertenschutzes; Abgestufte Darlegungslast hinsichtlich einer für eine ordentliche Kündigung erforderlichen ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten; Anwendung der maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Bundeswehr auf den Kündigungsfall einer US-Stationierungsstreitkraft ; Kündigungsschutzantrag uns seine Erledigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.05.2006
- Aktenzeichen
- 2 AZR 246/05
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 28629
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Kaiserslautern - 30.09.2004 - AZ: 7 Ca 2273/03
- LAG Rheinland-Pfalz - 22.03.2005 - AZ: 5 Sa 944/04
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. März 2005 - 5 Sa 944/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.