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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.2004, Az.: 5 AZR 694/02

Anwendung des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränke-Industrie und des Getränkefachgroßhandels in den neuen Bundesländern (MTV); Umfang des Vergütungsanspruches; Anspruch auf Zahlung der Durchschnittsprovision an Tagen des Freizeitausgleichs; Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung für die Dauer der Freistellung; Voraussetzungen eines Provisionsanspruches gemäß einer Betriebsvereinbarung; Auslegung und Subsumtion des Begriffs "Nichtteilnahme am Provisionssystem"

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.01.2004
Aktenzeichen
5 AZR 694/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2004, 37078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Gründe

1

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichtsvom 28.01.2004, 5 AZR 364/02.