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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.2003, Az.: 3 AZR 316/02

Zahlung eines Übergangszuschusses; Leistungen auf Grund eines Ruhegeldabkommens; Anrechnung der für einen anderen Arbeitgeber geleisteten Dienstzeiten; Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus dem Ruhegehaltsabkommen ; Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Erreichen des Stichtages; Übergangszuschuss als Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung; Zeitratierliche Kürzung des Übergangszuschusses ; Sinn und Zweck des Übergangszuschusses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.03.2003
Aktenzeichen
3 AZR 316/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2003, 10317
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Nürnberg - 06.12.2000 - AZ: 7 Ca 344/00
LAG Nürnberg - 24.04.2002 - AZ: 4 Sa 261/01
nachfolgend
BAG - 18.03.2003 - AZ: 3 AZR 315/02

Hinweis

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 18.03.2003, 3 AZR 315/02