Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.09.1996, Az.: 3 AZR 72/96
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.09.1996
- Aktenzeichen
- 3 AZR 72/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 26568
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Kiel - 07.12.1993 - AZ: 1c Ca 1206/93
- LAG Schleswig-Holstein - 20.12.1995 - AZ: 2 Sa 38/94
Tenor:
- 1.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Dezember 1995 -; 2 Sa 38/94 -; wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin im Versorgungsfall die Versorgungsleistungen zu verschaffen, die ihr zustünden, wenn sie auch in der Zeit vom 25. Juli 1988 bis einschließlich 31. März 1991 bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) versichert gewesen wäre.
- 2.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Tatbestand:
1
[XXXXX]