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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.1995, Az.: 8 AZR 200/94

Betriebsbedingte Kündigung; Schließung des Betriebs; Kündigungszeitpunkt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.04.1995
Aktenzeichen
8 AZR 200/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 10219
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Köln 16.11.1993 - 11 (13) Sa 315/93

Amtlicher Leitsatz

Eine vorübergehende Schließung des Betriebs kann eine betriebsbedingte Kündigung unter Umständen rechtfertigen. Sache des kündigenden Arbeitgebers ist es in jedem Falle, eine Prognose darzulegen, wonach im Kündigungszeitpunkt der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei Ablauf der Kündigungsfrist für nicht erhebliche Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten war. Ein Zeitraum von fast 3/4 Jahren kann dabei durchaus erheblich sein.