Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.04.1995, Az.: 10 AZR 554/94
Sozialplan; Abfindung; Aufhebungsvertrag; Eigenkündigung; Geplante Betriebsänderung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.04.1995
- Aktenzeichen
- 10 AZR 554/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 10052
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Cottbus 24.09.1992 - 1 Ca 2811/92
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AuR 1995, 372 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
(LS d. Redaktion) Der Anspruch auf eine Abfindung nach Sozialplan setzt im Falle des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages oder einer Eigenkündigung voraus, daß dieses auf Veranlassung des Arbeitgebers im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung geschehen ist.