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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.08.1991, Az.: 5 AZR 599/90

Mitarbeiter in Spielbank ; Abführung des Trinkgeldes; Aufsicht im Automatensaal

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.08.1991
Aktenzeichen
5 AZR 599/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 10033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Dortmund 09.05.1989 - 6 Ca 216/89
LAG Hamm 11.07.1990 - 14 Sa 1364/89

Fundstelle

  • NZA 1992, 308-309 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Als Aufsicht im Automatensaal einer Spielbank beschäftigte Mitarbeiter haben ihnen persönlich gewidmetes Trinkgeld an den Tronc abzuführen.