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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.03.1986, Az.: 2 AZR 296/85

Fristlose Kündigung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Anspruch auf Feststellung; Juristische Person

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.03.1986
Aktenzeichen
2 AZR 296/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 10118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oldenburg (Oldenburg) 10.07.1984 - 1 Ca 835/84
LAG Hannover 13.02.1985 - 7 Sa 133/84

Fundstellen

  • GmbH-Report 1987, R 7 (Kurzinformation)
  • GmbHR 1987, R 7 (Kurzinformation)
  • NZA 1986, 714
  • RdA 1986, 336

Amtlicher Leitsatz

Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber kann durch eine fristlose Kündigung in seinem Ansehen betroffen sein und deshalb ein alsbaldiges Feststellungsinteresse i. S. von § 256 ZPO haben. Das gilt auch für Arbeitgeber, die im Rechtsverkehr als juristische Person auftreten.