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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.10.1985, Az.: 1 ABR 81/83

Betriebsrat; Zustimmungsersetzung; Personalmaßnahmen; Verweisung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.10.1985
Aktenzeichen
1 ABR 81/83
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1985, 10109
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 15.09.1982 - 23b BV 1/82 W
LAG München 13.07.1983 - 9 TaBV 4/83

Fundstellen

  • BB 1986, 1776
  • RdA 1986, 134

Amtlicher Leitsatz

Hat das Arbeitsgericht einen Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, die Zustimmung gelte bereits als erteilt; so kann der Betriebsrat gegen diese Entscheidung Beschwerden einlegen, wenn er der Auffassung ist, seine Zustimmung gelte nicht als erteilt, über die Verweisung müsse vielmehr noch in der Sache entschieden werden.