Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.10.1985, Az.: 1 ABR 81/83
Betriebsrat; Zustimmungsersetzung; Personalmaßnahmen; Verweisung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.10.1985
- Aktenzeichen
- 1 ABR 81/83
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1985, 10109
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG München 15.09.1982 - 23b BV 1/82 W
- LAG München 13.07.1983 - 9 TaBV 4/83
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1986, 1776
- RdA 1986, 134
Amtlicher Leitsatz
Hat das Arbeitsgericht einen Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, die Zustimmung gelte bereits als erteilt; so kann der Betriebsrat gegen diese Entscheidung Beschwerden einlegen, wenn er der Auffassung ist, seine Zustimmung gelte nicht als erteilt, über die Verweisung müsse vielmehr noch in der Sache entschieden werden.