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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.08.1985, Az.: 4 AZN 212/85

Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsmittel; Rechtsbehelf; Bedingung; Verstoß gegen staatliches Zivilprozeßrecht; Verfahrensverstöße; Zulassung der Revision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.08.1985
Aktenzeichen
4 AZN 212/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10070
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 05.05.1983 - 13 Ca 8713/81
LAG Köln 15.02.1985 - 9 Sa 1007/83
nachfolgend
BAG - 25.06.1986 - AZ: 4 AZR 206/85

Fundstellen

  • BAGE 49, 244 - 247
  • JR 1986, 528
  • MDR 1986, 83 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA 1985, 788

Amtlicher Leitsatz

Wie andere Rechtsmittel und -behelfe kann auch die Nichtzulassungsbeschwerde nicht unter einer Bedingung eingelegt werden. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde können Verstöße gegen das staatliche Zivilprozeßrecht nicht geltend gemacht werden. Daher kann dieser Rechtsbehelf auch nicht auf Verfahrensverstöße des Berufungsgerichts bei der Zulassung der Revision gestützt werden.