Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.05.1985, Az.: 4 AZR 88/84
Tätigkeitszuweisung; Übertragung einer anderen Tätigkeit; Diensttauglichkeit; Bahnarbeiter; Bundesbahnarbeiter; Tarifnorm; Kündigungsschutz; Kündigungsschutzgesetz; Tariflicher Vergütungsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.05.1985
- Aktenzeichen
- 4 AZR 88/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 10105
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamburg 08.10.1982 - 13 Ca 120/82
- LAG Hamburg 02.09.1983 - 6 Sa 22/83
Rechtsgrundlage
- TarifR LTVDB
Fundstelle
- NZA 1986, 169
Amtlicher Leitsatz
1. Dienstliches Erfordernis für die Übertragung einer anderen Tätigkeit i. S. von § 16 I LTVDB kann auch die fehlende Diensttauglichkeit des Bundesbahnarbeiters für seine bisherige Tätigkeit sein. Die Tarifnorm enthält keine Bezugnahme auf Differenzierungen des Kündigungsschutzgesetzes.
2. Bei unter den LTVDB fallenden Arbeitern muß sowohl nach den rechtsbegründenden Tatsachen als auch nach der rechtlichen Wirkungsweise streng zwischen tariflichen und einzelvertraglichen Vergütungsansprüchen unterschieden werden.