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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.03.1985, Az.: 4 AZR 6/84

Erstellen von Bauten; Eigener Grund und Boden; Vermietung; Geltungsbereich des BauRTV

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.03.1985
Aktenzeichen
4 AZR 6/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wiesbaden 26.08.1982 - 2 Ca 1523/82
LAG Frankfurt 28.07.1983 - 4 Sa 1222/82

Fundstelle

  • AP Nr. 64 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bau

Amtlicher Leitsatz

Das Erstellen von Bauten auf eigenem Grund und Boden zur späteren Vermietung durch einen Betrieb, der mit dem Zweck der Errichtung, Vermietung, Verwaltung, dem Kauf und der Veräußerung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen geführt wird, fällt unter den Geltungsbereich des BauRTV.