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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.09.1984, Az.: 4 AZR 608/83

Dienstordnung; Sozialversicherungsträger; Beamtenrecht; Sonderzuwendung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.09.1984
Aktenzeichen
4 AZR 608/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 13.10.1983 - 3 Ca 489/79

Fundstellen

  • BAGE 47, 1 - 13
  • NZA 1985, 90

Amtlicher Leitsatz

Soweit die Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers aufgrund zwingenden Gesetzesrechts der RVO für die Dienstordnungs-Angestellten auf das Beamtenrecht verweist, geht sie konkurrierenden tariflichen Normen vor. Diese Grundsätze gelten auch soweit ein Tarifvertrag eine höhere Sonderzuwendung vorsieht, als sie dem durch die Dienstordnung in Bezug genommenen Beamtenrecht entspricht.