Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1984, Az.: 3 AZR 246/82

Dienstvereinbarung zur bargeldlosen Lohnzahlung; Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen; Bezahlung von Kontoführungsgebühren; Gewährung einer bezahlten Kontostunde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.07.1984
Aktenzeichen
3 AZR 246/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Dortmund 23.09.1981 - 4 Ca 1794/81
LAG Hamm 19.03.1982 - 11 Sa 1431/81

Fundstellen

  • DÖD 1984, 291
  • RiA 1986, 85

Amtlicher Leitsatz

§ 26a BMT-G 2 hat zwar für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe die bargeldlose Lohnzahlung mit Wirkung vom 1. Januar 1980 eingeführt, jedoch bereits bestehende Dienstvereinbarungen über die Bezahlung von Kontoführungsgebühren oder die Gewährung einer bezahlten Kontostunde nicht außer Kraft gesetzt.