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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.07.1984, Az.: 1 ABR 74/82

Betriebsrat; Personalmaßnahme; Zustimmung; Frist; Nachschieben von Gründen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.07.1984
Aktenzeichen
1 ABR 74/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 14.01.1982 - 7 BV 9/81
LAG Hannover 21.07.1982 - 4 TaBV 3/82

Fundstellen

  • BAGE 46, 158 - 163
  • DB 1984, 2304
  • JR 1986, 132
  • MDR 1985, 81-82 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Betriebsrat muß alle Gründe, mit denen er seine Zustimmung zu einer vom Arbeitgeber geplanten personellen Einzelmaßnahme verweigern will, innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber mitteilen. Er kann im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren keine neuen Gründe nachschieben.