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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1984, Az.: 6 AZR 521/81

Urlaubsabgeltungsanspruch; Arbeitsunfähigkeit; Ausscheidenaus dem Betrieb

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.06.1984
Aktenzeichen
6 AZR 521/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Augsburg 15.10.1980 - 2 Ca 1585/80
LAG München 05.11.1981 - 6 Sa 180/81

Fundstellen

  • BAGE 46, 224 - 228
  • DB 1984, 2716
  • JR 1986, 176

Amtlicher Leitsatz

1. Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG entsteht mit Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.

2. Ist der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt und danach über das Ende des Urlaubsjahres hinaus und im Übertragungszeitraum arbeitsunfähig, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfüllung dieses Anspruchs.

3. Endet nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis dessen Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr, für das der Urlaubsanspruch entstanden ist, bzw. im Übertragungszeitraum so rechtzeitig, daß bei bestehendem Arbeitsverhältnis der Urlaub hätte verwirklicht werden können, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gewährung der Urlaubsabgeltung.