Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 07.06.1984, Az.: 6 ABR 66/81
Betriebsratsmitglied; Schulungsveranstaltung; Reisekosten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.06.1984
- Aktenzeichen
- 6 ABR 66/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1984, 10035
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 16.09.1981 - 3 TaBV 69/81
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1984, 2192
- DB 1984, 2200
Amtlicher Leitsatz
Entstehen einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten, die von ihm in der Höhe nicht beeinflußbar sind, kann dem Anspruch auf Freistellung nicht entgegengehalten werden, daß nach der im Betrieb bestehenden Reisekostenregelung diese Kosten nicht zu ersetzen sind.