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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.04.1984, Az.: 1 ABR 73/82

Prozeßantrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.04.1984
Aktenzeichen
1 ABR 73/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10048
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 23.03.1982 - 17 BV 1/82
LAG Berlin 18.10.1982 - 12 TaBV 2/82

Fundstelle

  • NZA 1984, 364

Amtlicher Leitsatz

Der Senat folgt der Entscheidung des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, wonach die Entscheidung einer von einem konkreten, aber erledigten Anlaßfall losgelösten Streitfrage einen darauf gerichteten gesonderten Antrag voraussetzt, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht erstmalig gestellt werden kann.