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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.04.1984, Az.: 1 ABR 62/82

Rechtsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.04.1984
Aktenzeichen
1 ABR 62/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oberhausen 20.10.1981 - 2 BV 35/80
LAG Düsseldorf 21.05.1982 - 9 TaBV 20/82

Fundstelle

  • NZA 1984, 268

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsbeschwerdebegründung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren muß sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen und darlegen, was der Rechtsbeschwerdeführer daran zu beanstanden hat und warum er die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts für unrichtig hält. Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm mit der Bemerkung, das Landesarbeitsgericht habe einen darin enthaltenen Rechtsbegriff verkannt, genügt nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Rechtsbeschwerdebegründung.