Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.01.1984, Az.: 4 AZR 628/82
Arbeiter mit Beamtentätigkeit; Landzusteller mit Kraftwagen; Arbeiter der Deutschen Bundespost; Höhere Eingruppierung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.01.1984
- Aktenzeichen
- 4 AZR 628/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10132
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hannover 26.01.1982 - 4 Ca 547/81 E
- LAG Hannover 11.11.1982 - 6 Sa 38/82 E
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 45, 57 - 66
- AP Nr. 1 zu § 10 TV Arb Bundespost
Amtlicher Leitsatz
Nach dem Tarifvertrag kann ein Arbeiter mit Beamtentätigkeiten eine höhere Eingruppierung als nach Lohngruppe V nur erreichen, wenn die Beamtentätigkeiten in einer höheren Lohngruppe erfaßt sind, der Arbeiter eine zusätzliche Qualifikation aufweist oder eine von der Beamtentätigkeit nicht erfaßte zusätzliche Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Voraussetzungen liegen für einen Landzusteller mit Kraftwagen nicht vor.