Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1984, Az.: 3 AZR 198/83
Alleinstehende mit Unterhaltspflichten; Ortszuschlag; Barwert; Gewährung des erhöhten Ortszuschlages; Eigenmittel
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.01.1984
- Aktenzeichen
- 3 AZR 198/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10128
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Kiel 15.09.1982 - 4c Ca 1731/82
- LAG Schleswig-Holstein - 24.02.1983 - AZ: 2 (3) Sa 670/82
- LAG Kiel 24.02.1983 - 2 (3) Sa 670/82
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 45, 48 - 56
- ZfA 1985, 552
Amtlicher Leitsatz
1. Soweit der Ortszuschlag der Stufe 2 nach § 29 Abs. 2 BAT und § 40 Abs. 2 BBesG von bestehenden Unterhaltspflichten abhängt, kommt es auf die Form des tatsächlich geleisteten Unterhalts nicht an. Der Barwert darf allerdings nicht ganz unerheblich sein.
2. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz vom 23. November 1979 ist unwirksam, soweit sie die Gewährung des erhöhten Ortszuschlages für den Fall ausschließt, daß der Unterhaltsberechtigte über Eigenmittel in festgesetzter Höhe verfügt.