Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.12.1983, Az.: 6 ABR 6/81

Einigungsstelle; Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.12.1983
Aktenzeichen
6 ABR 6/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 10014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hanau 04.01.1980 - 2 BV 3/79
LAG Frankfurt 05.08.1980 - 4 TaBV 17/80

Fundstelle

  • DB 1984, 934

Amtlicher Leitsatz

Ein Honoraranspruch des vom Betriebsrat bestellten Beisitzers einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle setzt jedenfalls eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat darüber voraus, daß die Wahrnehmung dieser Tätigkeit entgeltlich ist.