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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1983, Az.: 4 AZR 353/81

Arbeiter des öffentlichen Dienstes; Bewährungsaufstieg; Bewährungszeit; Erkrankung; Arbeitsunfall

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.11.1983
Aktenzeichen
4 AZR 353/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10224
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mönchengladbach 19.03.1981 - 1 Ca 177/81
LAG Düsseldorf 24.06.1981 - 15 Sa 495/81

Fundstelle

  • BAGE 44, 268 - 278

Amtlicher Leitsatz

Der Bewährungsaufstieg der Arbeiter im Kommunaldienst nach dem BMT-G 2 erfordert einen ununterbrochenen Ablauf der jeweils geforderten Bewährungszeit. Dieses tarifliche Erfordernis wird nicht erfüllt, wenn der Arbeiter nach einer in die Bewährungszeit fallenden Erkrankung seine frühere, zur Teilnahme am Bewährungsaufstieg berechtigende Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Das gilt auch im Falle eines Arbeitsunfalles.