Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1983, Az.: 4 AZR 353/81
Arbeiter des öffentlichen Dienstes; Bewährungsaufstieg; Bewährungszeit; Erkrankung; Arbeitsunfall
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.11.1983
- Aktenzeichen
- 4 AZR 353/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10224
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Mönchengladbach 19.03.1981 - 1 Ca 177/81
- LAG Düsseldorf 24.06.1981 - 15 Sa 495/81
Rechtsgrundlagen
- § 20 BMT-G 2
- § 28 BMT-G 2
- § 138 BGB
- § 242 BGB
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 554 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
Fundstelle
- BAGE 44, 268 - 278
Amtlicher Leitsatz
Der Bewährungsaufstieg der Arbeiter im Kommunaldienst nach dem BMT-G 2 erfordert einen ununterbrochenen Ablauf der jeweils geforderten Bewährungszeit. Dieses tarifliche Erfordernis wird nicht erfüllt, wenn der Arbeiter nach einer in die Bewährungszeit fallenden Erkrankung seine frühere, zur Teilnahme am Bewährungsaufstieg berechtigende Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Das gilt auch im Falle eines Arbeitsunfalles.