Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.11.1983, Az.: 3 AZR 491/81
Betriebliche Übung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.11.1983
- Aktenzeichen
- 3 AZR 491/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10221
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamburg 06.10.1977 - 8 Ca 154/77
- LAG Hamburg 14.08.1981 - 3 Sa 107/80
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr 12
Amtlicher Leitsatz
1. Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes den Arbeitnehmern einer Dienststelle Arbeitsfreistellungen in fehlerhafter Anwendung der dafür bestehenden Verwaltungsvorschriften, so kann er damit eine betriebliche Übung begründen.
2. Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kann auf die unbefristete Weitergewährung der Vergünstigung nur vertrauen, wenn dafür besondere Anhaltspunkte vorliegen. Er muß im Zweifel damit rechnen, daß eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert wird.