Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1983, Az.: 2 AZR 291/82

Krankheitsbedingte Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.11.1983
Aktenzeichen
2 AZR 291/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Krefeld 04.11.1981 - 4 Ca 1470/81
LAG Düsseldorf 23.04.1982 - 4 Sa 1578/81

Fundstellen

  • DB 1984, 832
  • NJW 1984, 1417-1418 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Prognose, ob häufige Kurzerkrankungen die Besorgnis auf weitere Erkrankungen rechtfertigen, ist zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Kündigung abzustellen. Die spätere tatsächliche Entwicklung der Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz kann aber zur Bestätigung oder Korrektur der Prognose geeignet sein und verwertet werden.