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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.10.1983, Az.: 5 AZR 64/81

Rückzahlung; Sonderfonds; Überzahlte Anteile; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.10.1983
Aktenzeichen
5 AZR 64/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Augsburg 31.07.1979 - 5 Ca 352/79 N
LAG München 23.10.1980 - 9 Sa 843/79

Fundstellen

  • BAGE 43, 339 - 348
  • NJW 1984, 687 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ansprüche des Krankenhausträgers gegen einen nachgeordneten Arzt auf Rückzahlung überzahlter Anteile an einem Sonderfonds, der zur Beteiligung der nachgeordneten Ärzte an den Privatliquidationen des Chefarztes eingerichtet wurde, fallen nicht unter die (dreimonatige) Ausschlußfrist des § 70 BAT (hier in der bis 31.12.79 geltenden Fassung).