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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1983, Az.: 2 AZR 212/82

Kündigungsschutz Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.09.1983
Aktenzeichen
2 AZR 212/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10216
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Neumünster 17.11.1981 - 3 Ca 839/81
LAG Kiel 19.03.1982 - 4 Sa 17/82

Fundstelle

  • DB 1984, 302

Amtlicher Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied genießt den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG auch dann, wenn zwar bereits vor Ausspruch der Kündigung durch Beschluß des Arbeitsgerichts seine Nichtwählbarkeit (hier: wegen Status eines leitenden Angestellten) festgestellt worden war, diese gerichtliche Entscheidung aber erst später rechtskräftig geworden ist.