Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.09.1983, Az.: 3 AZR 159/81
Feiertagsvergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.09.1983
- Aktenzeichen
- 3 AZR 159/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10195
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 15.10.1980 - 33 Ca 9/80
- LAG Berlin 05.02.1981 - 4 Sa 94/80
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 FeiertLohnzG
- § 15 Abs. 8 BAT 1961
Fundstellen
- BAGE 44, 160 - 164
- DB 1984, 1251
- JR 1985, 352
- MDR 1984, 611 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird in einem Betrieb an Wochenfeiertagen nur eingeschränkt gearbeitet, so hängt der Anspruch auf Feiertagsvergütung davon ab, welche Arbeitnehmer wegen dieser feiertagsbedingten Maßnahme befreit waren. Eine dienstplanmäßige Freistellung schließt den Anspruch auf Feiertagsvergütung aus. Sie ist aber nur dann anzunehmen, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.