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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.09.1983, Az.: 3 AZR 159/81

Feiertagsvergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.09.1983
Aktenzeichen
3 AZR 159/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10195
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 15.10.1980 - 33 Ca 9/80
LAG Berlin 05.02.1981 - 4 Sa 94/80

Fundstellen

  • BAGE 44, 160 - 164
  • DB 1984, 1251
  • JR 1985, 352
  • MDR 1984, 611 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird in einem Betrieb an Wochenfeiertagen nur eingeschränkt gearbeitet, so hängt der Anspruch auf Feiertagsvergütung davon ab, welche Arbeitnehmer wegen dieser feiertagsbedingten Maßnahme befreit waren. Eine dienstplanmäßige Freistellung schließt den Anspruch auf Feiertagsvergütung aus. Sie ist aber nur dann anzunehmen, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.