Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.09.1983, Az.: 7 AZR 101/82

Lehrlingsbegriff

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.09.1983
Aktenzeichen
7 AZR 101/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 24.06.1981 - 3 Ca 540/80
LAG Stuttgart 14.01.1982 - 11 Sa 115/81

Fundstellen

  • BAGE 43, 271 - 278
  • DB 1984, 355
  • JR 1985, 132
  • NJW 1984, 941 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Der in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG enthaltene Begriff des "Lehrlings" ist unter Beachtung der neueren Gesetzgebung zum Berufsbildungsrecht sowie unter Berücksichtigung der dem § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG zugrundeliegenden ausbildungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielvorstellungen auszulegen.

2. Als "Lehrling" i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind zunächst Auszubildende i. S. des Berufsbildungsgesetzes anzusehen.

3. Umschüler gehören jedenfalls dann zu den "Lehrlingen" i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, wenn sie im Rahmen eines mehrjährigen Vertragsverhältnisses zu einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden.