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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.06.1983, Az.: 6 ABR 65/80

Arbeitgeberweisungsrecht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.06.1983
Aktenzeichen
6 ABR 65/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 10160
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 16.06.1980 - 37 BV 1/80
LAG Berlin 21.11.1980 - 10 TaBV 4/80

Fundstellen

  • BAGE 43, 109 - 115
  • DB 1983, 2419
  • JR 1984, 484

Amtlicher Leitsatz

1. Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Ausübung der Betriebsratstätigkeit; deshalb entfällt auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

2. Betriebsratsmitglieder sind bei Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet, die Namen von Arbeitnehmern anzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch sind sie verpflichtet, generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen.