Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 31.05.1983, Az.: 1 ABR 6/80
Personalmaßnahmen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.05.1983
- Aktenzeichen
- 1 ABR 6/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1983, 10230
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Heilbronn 12.01.1979 - 2 BV 16/78 C
- LAG Stuttgart 29.11.1979 - 4 TaBV 3/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 43, 26 - 35
- DB 1983, 2311
- JR 1984, 484
Amtlicher Leitsatz
1. Anforderungsprofile, in denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die fachlichen, persönlichen und sonstigen Anforderungen abstrakt estgelegt werden, die ein Stelleninhaber erfüllen soll, sind keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG.
2. Die nach dem Inhalt von Auswahlrichtlinien bei personellen Einzelmaßnahmen zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die der betroffene Arbeitnehmer erfüllen soll, sind nicht mit den in Anforderungsprofilen festgelegten fachlichen und persönlichen Anforderungen identisch und durch diese nicht bindend vorgegeben.