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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 31.05.1983, Az.: 1 ABR 6/80

Personalmaßnahmen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.05.1983
Aktenzeichen
1 ABR 6/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 10230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Heilbronn 12.01.1979 - 2 BV 16/78 C
LAG Stuttgart 29.11.1979 - 4 TaBV 3/79

Fundstellen

  • BAGE 43, 26 - 35
  • DB 1983, 2311
  • JR 1984, 484

Amtlicher Leitsatz

1. Anforderungsprofile, in denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die fachlichen, persönlichen und sonstigen Anforderungen abstrakt estgelegt werden, die ein Stelleninhaber erfüllen soll, sind keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG.

2. Die nach dem Inhalt von Auswahlrichtlinien bei personellen Einzelmaßnahmen zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die der betroffene Arbeitnehmer erfüllen soll, sind nicht mit den in Anforderungsprofilen festgelegten fachlichen und persönlichen Anforderungen identisch und durch diese nicht bindend vorgegeben.