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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.05.1983, Az.: 3 AZR 41/81

Kriminaltechnische Angestellte; Kleidergeld; Entsprechender Beamter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.05.1983
Aktenzeichen
3 AZR 41/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Marburg 08.01.1980 - 1 Ca 147/79
LAG Frankfurt 06.11.1980 - 9 Sa 392/80

Fundstelle

  • AP Nr. 8 zu § 33 BAT

Amtlicher Leitsatz

1. Kriminaltechnische Angestellte des Landes Hessen, deren Tätigkeit mit einem erhöhten Aufwand für Bekleidung verbunden ist, haben einen tariflichen Anspruch auf Kleidergeld nach den für die Kriminalbeamten des Landes Hessen geltenden Vorschriften.

2. Soweit § 33 Abs. 1 Buchst. a BAT auf die Zulagenansprüche "entsprechender Beamter" verweist, ist damit nicht gefordert, daß die Bediensteten austauschbar und ihre Aufgaben identisch sein müßten. Der "entsprechende Beamte" ist derjenige, der bei anderer Behördenorganisation und Stellenbesetzung die Aufgaben des Angestellten wahrnehmen würde.