Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1983, Az.: 7 AZR 514/80
Betriebsratsanhörung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.01.1983
- Aktenzeichen
- 7 AZR 514/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG München 23.11.1978 - 9 Ca 5698/78
- LAG München 28.07.1980 - 3 Sa 37/79
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1983, 1153
- NJW 1983, 2047-2048 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine wirksame Anhörung des Betriebsrats zu einem vom Arbeitnehmer angekündigten, aber noch nicht eingetretenen Verhalten ist dann nicht möglich, wenn nicht die Ankündigung selbst, sondern nur das zu erwartende Verhalten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber als Kündigungsgrund genannt wird.