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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1983, Az.: 7 AZR 514/80

Betriebsratsanhörung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.01.1983
Aktenzeichen
7 AZR 514/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 23.11.1978 - 9 Ca 5698/78
LAG München 28.07.1980 - 3 Sa 37/79

Fundstellen

  • DB 1983, 1153
  • NJW 1983, 2047-2048 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine wirksame Anhörung des Betriebsrats zu einem vom Arbeitnehmer angekündigten, aber noch nicht eingetretenen Verhalten ist dann nicht möglich, wenn nicht die Ankündigung selbst, sondern nur das zu erwartende Verhalten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber als Kündigungsgrund genannt wird.