Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.1983, Az.: 3 AZR 207/80

Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen; Zulage; Angestellter Chemiker; Forschungslabor; Dissertation; Versuchsanordnungen; Sicherheitseinrichtungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.01.1983
Aktenzeichen
3 AZR 207/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10106
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 02.05.1978 - 19 Ca 98/77
LAG Berlin 19.02.1980 - 8 Sa 80/78

Fundstelle

  • AP Nr. 6 zu § 33 BAT

Amtlicher Leitsatz

Ein angestellter Chemiker, der in einem Forschungslabor an seiner Dissertation arbeitet, hat eine Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT zu beanspruchen, wenn er in dem tariflich geforderten Maße der Einwirkung gesundheitsschädlicher Stoffe ausgesetzt ist. Daß er die Versuchsanordnungen frei gestalten kann, steht nicht entgegen. Allerdings muß er vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie jeder andere Arbeitnehmer verwenden.