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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1983, Az.: 3 AZR 433/80

Erstattung von Kontoführungsgebühren; Bargeldlose Gehaltszahlung; Tragung der Kontoführungsgebühren

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.01.1983
Aktenzeichen
3 AZR 433/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 12.07.1979 - 8 Ca 21/79
LAG Hannover 15.02.1980 - 10 Sa 114/79

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 36 BAT
  • PersV 1984, 118

Amtlicher Leitsatz

Unentschieden bleibt, ob § 36 Abs. 1 Satz 1 BAT (i.d.F. des 45. Änderungstarifvertrages vom 31. Oktober 1979) die bargeldlose Gehaltszahlung abschließend regelt und die Tragung der Kontoführungsgebühren den Arbeitnehmern aufbürdet. Jedenfalls tastet die Neuregelung bereits bestehende Dienstvereinbarungen nicht an, soweit diese die Erstattung von Kontoführungsgebühren betreffen.