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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.10.1982, Az.: 6 AZR 934/79

Heuervertrag; Gesetzliche Pflicht der Parteien; Gekündigtes Heuerverhältnis; Befristetes Heuerverhältnis; Urlaub; Gesetzlicher Mindesturlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.10.1982
Aktenzeichen
6 AZR 934/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10164
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 11.01.1979 S - 1 Ca 307/77
LAG Hamburg 21.06.1979 - 2 Sa 29/79

Fundstellen

  • BAGE 40, 269 - 274
  • DB 1983, 1661
  • JR 1984, 44

Amtlicher Leitsatz

§ 60 SeemG enthält eine gesetzliche Pflicht der Parteien eines Heuervertrags, das gekündigte oder befristete Heuerverhältnis um die Dauer des noch nicht gewährten Urlaubs zu verlängern. Diese Pflicht bezieht sich nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub.