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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.10.1982, Az.: 3 AZR 403/80

Pensionssicherungsverein; Versorgungsanspruch; Konkurs; Versorgungsfall; Rentenbetrag; Insolvenzschutz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.10.1982
Aktenzeichen
3 AZR 403/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 31.10.1979 - 3 Ca 672/79
LAG Düsseldorf 29.05.1980 - 25 Sa 88/80

Fundstellen

  • DB 1983, 507
  • VersR 1983, 964
  • ZIP 1983, 352-354

Amtlicher Leitsatz

Der Pensionssicherungsverein muß einen Versorgungsanspruch in vollem Umfang erfüllen, wenn der Konkurs nach Eintritt des Versorgungsfalls, aber vor Fälligkeit des ersten Rentenbetrags eröffnet wird. In diesem Zeitraum läßt auch die Veräußerung des Betriebs durch den Konkursverwalter den Insolvenzschutz des Versorgungsanspruchs unberührt.