Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.08.1982, Az.: 3 AZR 334/79

Betriebliche Versorgungsordnung; Gesamtversorgung; Regelungsgesetz; Versorgungsbezüge; Anrechnung; Sozialversicherungsente; Beamtenpension

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.08.1982
Aktenzeichen
3 AZR 334/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10068
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 15.12.1977 - 14 Ca 273/77
LAG Frankfurt 08.12.1978 - 8 Sa 276/78

Fundstellen

  • BAGE 40, 30 - 36
  • VersR 1983, 166
  • ZIP 1982, 1471-1473

Amtlicher Leitsatz

1. Eine betriebliche Versorgungsordnung kann vorsehen, daß die Gesamtversorgung der begünstigten Arbeitnehmer eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf, wobei die Versorgungsbezüge nach dem Regelungsgesetz zu berücksichtigen sind.

2. Sieht eine Versorgungsordnung aus dem Jahr 1951 vor, daß Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen anzurechnen sind, so sollen im Zweifel auch Versorgungsbezüge nach dem Regelungsgesetz berücksichtigt werden.