Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.07.1982, Az.: 5 AZR 46/81

Berufsausbildungsentschädigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.07.1982
Aktenzeichen
5 AZR 46/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10218
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bonn 31.07.1980 - 2 Ca 313/80
LAG Düsseldorf 25.11.1980 - 19 Sa 510/80

Fundstellen

  • BAGE 39, 26
  • BAGE 39, 226 - 230
  • MDR 1983, 347-348 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 783 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ist auch die von den Eltern eines Auszubildenden übernommene Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für die Berufsausbildung nichtig.

2. Der Schutzzweck des § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG gebietet die Rückgewähr des Geleisteten auch dann, wenn dem Leistenden das Verbot der Entschädigung bekannt war.