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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.07.1982, Az.: 3 AZR 446/80

Mittelbares Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.07.1982
Aktenzeichen
3 AZR 446/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10156
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 30.10.1979 - 8 Ca 137/79
LAG Frankfurt 20.06.1980 - 6 Sa 165/80

Fundstellen

  • BAGE 39, 200 - 208
  • JR 1983, 308
  • NJW 1983, 645-646 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wenn ein Arbeitgeber die für Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitskräfte nicht selbst einstellt, sondern seine Hausmeister anweist, im eigenen Namen auf fremde Rechnung und nach bestimmten Richtlinien Arbeitsverträge mit Reinemachefrauen zu schließen, so kann darin ein Mißbrauch der Rechtsform des mittelbaren Arbeitsverhältnisses und eine Umgehung von Gesetzen und Tarifverträgen liegen.

2. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Mittelsmänner unternehmerische Entscheidungen nicht treffen und keinen Gewinn erzielen können.