Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.07.1982, Az.: 1 AZR 404/80
Feiertagslohn; Kurzarbeitergeld; Arbeitskampfrisiko
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.07.1982
- Aktenzeichen
- 1 AZR 404/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 1 FeiertLohn
Fundstellen
- BAGE 39, 191 - 200
- JR 1983, 352
- NJW 1983, 2901-2902 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitgeber ist nach § 1 I 1 zur Zahlung des Feiertagslohnes in Höhe des Kurzarbeitergeldes auch dann verpflichtet, wenn er ohne Feiertag an diesem Tage nach den Grundsätzen über die Verteilung des Arbeitskampfrisikos zur Verweigerung der Lohnzahlung berechtigt wäre.