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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1982, Az.: 4 AZR 423/81

Schulrecht in Bremen; Werklehrerin; Anzahl der Pflichtstunden; Lehrer im höheren Dienst; Differenzierung zu anderen Lehrern; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.07.1982
Aktenzeichen
4 AZR 423/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 30 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten

Amtlicher Leitsatz

Nach dem Schulrecht in Bremen hat eine Werklehrerin 26 Pflichtstunden in der Woche zu leisten. Die Differenzierung zwischen Lehrern im höheren Dienst und anderen Lehrern an berufsbildenden Schulen ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.