Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1982, Az.: 4 AZR 423/81
Schulrecht in Bremen; Werklehrerin; Anzahl der Pflichtstunden; Lehrer im höheren Dienst; Differenzierung zu anderen Lehrern; Gleichheitssatz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.07.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 423/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10102
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 30 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten
Amtlicher Leitsatz
Nach dem Schulrecht in Bremen hat eine Werklehrerin 26 Pflichtstunden in der Woche zu leisten. Die Differenzierung zwischen Lehrern im höheren Dienst und anderen Lehrern an berufsbildenden Schulen ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.