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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1982, Az.: 4 AZR 1083/79

Bewährung; Medizinisch-technischer Assistent; Berufsausübung; Staatliche Erlaubnis; Bewährungszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.07.1982
Aktenzeichen
4 AZR 1083/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 20.03.1979 - 17 Ca 10/79
LAG Berlin 15.08.1979 - 5 Sa 51/79

Fundstelle

  • BAGE 39, 173 - 180

Amtlicher Leitsatz

Die dreijährige Bewährung für medizinisch-technische Assistenten in einer Tätigkeit der BAT Anl. 1a VergGr Vc Fallgr 24 setzt voraus, daß die erforderlichen drei Jahre in BAT Anl. 1a VergGr Vc Fallgr 24 erfüllt sind. Tätigkeiten in BAT Anl. 1a VergGr VIb Fallgruppe 26 während der ersten 6 Monate der Berufsausübung nach erlangter staatlicher Erlaubnis zählen zur Bewährungszeit nicht mit.