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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.06.1982, Az.: 4 AZR 247/80

Pflichtstunden; Lehrer; Gymnasium; Hessen; Angestelltenverhältnis; Sprungrevision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.06.1982
Aktenzeichen
4 AZR 247/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wiesbaden 06.02.1980 - 7 Ca 5463/79

Fundstellen

  • BAGE 39, 124 - 132
  • JR 1983, 396
  • NVwZ 1983, 181-183 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen für Lehrer an Gymnasien des Landes Hessen mit (24 Stunden) oder ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien (27 Stunden) sind wirksam und gelten auch für Lehrer im Angestelltenverhältnis.

2. Die nachträgliche Zulassung der Sprungrevision kann durch Beschluß des Vorsitzenden des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung erfolgen.