Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1982, Az.: 3 AZR 661/79
Versorgungszusage; Zusage; Scheidungsrecht; Scheidung; Unterhalt; Unterstützung; Unterhaltsansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.06.1982
- Aktenzeichen
- 3 AZR 661/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Essen 16.11.1978 - 3 Ca 2893/78
- LAG Düsseldorf 14.05.1979 - 21 Sa 406/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1982, 1731
- DB 1982, 1779
- ZIP 1982, 864-866
Amtlicher Leitsatz
Sieht eine Versorgungszusage vor, daß eine nach altem Scheidungsrecht geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Arbeitnehmers "unter Berücksichtigung des bisherigen Unterhalts" Unterstützung erhalten kann, so muß der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen, wenn die Voraussetzungen einer solchen "Kann-Bestimmung" erfüllt sind. Dabei bilden die früheren Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau im Zweifel keine starre Grenze.