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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1982, Az.: 3 AZR 661/79

Versorgungszusage; Zusage; Scheidungsrecht; Scheidung; Unterhalt; Unterstützung; Unterhaltsansprüche

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.06.1982
Aktenzeichen
3 AZR 661/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen 16.11.1978 - 3 Ca 2893/78
LAG Düsseldorf 14.05.1979 - 21 Sa 406/79

Fundstellen

  • BB 1982, 1731
  • DB 1982, 1779
  • ZIP 1982, 864-866

Amtlicher Leitsatz

Sieht eine Versorgungszusage vor, daß eine nach altem Scheidungsrecht geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Arbeitnehmers "unter Berücksichtigung des bisherigen Unterhalts" Unterstützung erhalten kann, so muß der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen, wenn die Voraussetzungen einer solchen "Kann-Bestimmung" erfüllt sind. Dabei bilden die früheren Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau im Zweifel keine starre Grenze.