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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.05.1982, Az.: 4 AZR 767/79

Eingruppierung als Handwerksmeister; Eigenes Fachgebiet; Artverwandte Tätigkeit; Elektroinstallationsmeister; Prüfmeister für Kraftfahrzeuge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.05.1982
Aktenzeichen
4 AZR 767/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Darmstadt 05.07.1978 - 4/2 Ca 151/78
LAG Frankfurt 12.04.1979 - 9/2 Sa 877/78

Fundstellen

  • AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1984, 348

Amtlicher Leitsatz

Eine Eingruppierung als Handwerksmeister ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Handwerksmeister nicht auf seinem eigenen Fachgebiet, sondern in einer artverwandten Tätigkeit eingesetzt ist (Elektroinstallationsmeister als Prüfmeister für Kraftfahrzeuge).