Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.05.1982, Az.: 3 AZR 1239/79
Leitender Angestellter; Schaden; Widerruf; Versorgungszusage; Treuepflichtverletzung; PVV; Rechtsmißbrauch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.05.1982
- Aktenzeichen
- 3 AZR 1239/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Frankfurt 09.11.1978 - 14 Ca 15/78
- LAG Frankfurt 12.10.1979 - 6 Sa 308/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1983, 198
- DB 1982, 2411
- ZIP 1982, 1347-1349
Amtlicher Leitsatz
Hat ein leitender Angestellter durch weisungswidriges Verhalten hohen Schaden verursacht, so rechtfertigt das allein noch nicht den Widerruf einer Versorgungszusage wegen grober Treuepflichtverletzung. Vielmehr kommt es darauf an, ob die gesamten Umstände einen so schwerwiegenden Vorwurf ergeben, daß die Berufung auf die Versorgungszusage als Rechtsmißbrauch erschiene.