Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.05.1982, Az.: 3 AZR 1205/79
Geschäftsführer einer Krankenkasse; Dienstordnungsangestellter; Ruhestand; Erhöhung seiner Versorgungsbezüge; Versorgungsbezüge; Verjährung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.05.1982
- Aktenzeichen
- 3 AZR 1205/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10026
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Minden 08.02.1978 - 1 Ca 830/77
- LAG Hamm 09.08.1979 - 10 Sa 340/78
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- USK 82198
Amtlicher Leitsatz
1. Der Geschäftsführer einer Krankenkasse, der als Dienstordnungsangestellter mit einer Vergütung nach Besoldungsgruppe A 12 des Landesbesoldungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen im Jahre 1965 in den Ruhestand getreten ist, hat Anspruch auf Erhöhung seiner Versorgungsbezüge, wenn die maßgebende Dienstordnung seinen früheren Dienstposten im Jahre 1969 anhob, so daß sein Nachfolger seither Bezüge nach Besoldungsgruppe A 13 erhält.
2. Die Versorgungsbezüge von Dienstordnungsangestellten verjähren in vier Jahren.