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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.04.1982, Az.: 4 AZR 671/79

Änderungskündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.04.1982
Aktenzeichen
4 AZR 671/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen 09.03.1978 - 3 Ca 334/78
LAG Düsseldorf 17.05.1979 - 1 Sa 909/78

Fundstellen

  • BAGE 38, 291 - 300
  • DB 1982, 2521
  • JR 1983, 220

Amtlicher Leitsatz

1. Wird einem Arbeiter der Bundesbahn in Verkennung tariflicher Bestimmungen rechtsgrundlos eine ihm nicht zustehende tarifliche Vergütung gezahlt, so kann die Weiterzahlung, sofern nicht zugleich ein entsprechender einzelvertraglicher Vergütungsanspruch besteht, einseitig vom Arbeitgeber ohne Änderungskündigung eingestellt werden.

2. Darin liegt keine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung.

3. Sowohl nach den rechtsbegründenden Tatsachen als auch nach der rechtlichen Wirkungsweise ist zwischen tariflichen und einzelvertraglichen Vergütungsansprüchen streng zu unterscheiden.