Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 16.03.1982, Az.: 1 ABR 63/80

Betriebsratsmitbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1982
Aktenzeichen
1 ABR 63/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wuppertal 11.03.1980 7 BV 11/80
LAG Düsseldorf 16.09.1980 - 18 TaBV 38/80

Fundstellen

  • BAGE 38, 148 - 159
  • DB 1982, 1468

Amtlicher Leitsatz

Vom erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG ist eine Regelung nicht gedeckt, die dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumen soll bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlages und bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie im Einzelfall, auch wenn diese im Rahmen der vereinbarten Bewertungsgrundsätze getroffen werden soll. Die Einigungsstelle ist für den Erlaß einer Regelung mit einem solchen Inhalt nicht zuständig.